Solare Einstrahlung in Italien

In Süditalien ist die Strahlungsintensität besonders hoch und erreicht dort bei einer Aufständerung von 30 – 35 Grad nach Süden mit über 2.000 kWh/m² eine Solareinstrahlung, die bis zu 80 Prozent höherer liegt als in Deutschland.

Grafik: PVGIS

Gesetzliche Grundlagen

Der italiensche Staat fördert die nachhaltige Stromproduktion mittels Photovoltaik mit Einspeisevergütungen, deren Höhe im europäischen Vergleich äußerst attraktiv sind. In Kombination mit der hohen solaren Einstrahlung ist Italien für Betreiber bzw. Investoren von Photovoltaik-Anlagen außerordentlich reizvoll.

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Pressmitteilung

Ein Jahr nach Fukushima vollzieht die Bundesregierung eine erneute Energiewende – rückwärts. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wollen die Solarförderung noch schneller und stärker absenken als bislang geplant – auf eine wenig durchdachte Weise. Dabei wurden die Einspeisevergütung für Solarstrom in den letzten Jahren bereits um mehr als 60 Prozent gesenkt. Kommt aber die Energiewende nicht voran, droht in ein paar Jahren ein AKW-Comeback.

Rösler und Röttgen treten bei der von Bundeskanzlerin Merkel erst letztes Jahr eingeleiteten Energiewende kräftig auf die Bremse. Die Einspeisevergütungen für Solarstrom sollen Anfang März um weitere bis zu 30 Prozent gesenkt werden, abhängig von der Größe der Anlage. Zusammen mit den Kürzungen, die Anfang des Jahres in Kraft traten, würde damit die Vergütung um etwa 40 Prozent schrumpfen. Strom aus kleinen Dachanlagen bis 10 Kilowatt erhalten nun nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde. Anlagen bis 1000 Kilowatt bekommen 16,5 Cent und große Solarparks bis 10 Megawatt erhalten 13,5 Cent. Das entspricht einer Kürzung von 20 Prozent bei kleinen Modulen und 30 Prozent bei großen Freiflächenanlagen. Damit werden gerade die kostengünstigsten Solarstromanlagen besonders benachteiligt. Bauern, die extra Scheunen bauen, um dort geförderte Solaranlagen zu installieren, müssen besonders große Abstriche hinnehmen. Ihre Dachanlagen gelten zukünftig als "Nichtwohngebäuden" und erhalten den Tarif für Freiflächen.
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