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Telefon 0180-5001588

(Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.)

Förderprinzip

Zur Verbesserung des Klimaschutzes unterstützen Bund, Länder und Gemeinden den Einbau energiesparender und umweltfreundlicher Technik mit einer Vielzahl an Förderprogrammen. Der Deutsche Bundestag hat dazu im Februar 2000 das „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ (EEG) verabschiedet. Dieses Gesetz gilt als Vorbild für die im Dezember 2008 verabschiedete EU-Richtlinie Erneuerbare Energien und für das italienische Pendant, das Conto Energia.

Das Prinzip ist einfach: Betreiber, die Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine über mehrer Jahre gesetzlich festgelegte Vergütung auf die eingespeiste Strommenge. Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zeitraum 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.

Wer heute in Solarenergie investiert, profitiert 20 Jahre lang von diesem festgelegten Einspeisetarif

Links

www.erneuerbare-energien.de

www.bafa.de

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